Bauliche Möglichkeiten: Differenzierter Blick je nach Wohnsituation

Der Balkon ist für viele Menschen der Ort, an dem sie sich gerne aufhalten und die Aussicht genießen. Doch oft ist die Sicht auf den Balkon von außen nicht besonders schön und man wünscht sich einen besseren Sichtschutz. In diesem Blog Post wollen wir uns verschiedene Möglichkeiten für einen Balkonsichtschutz anschauen. Dabei werden wir uns auf die verschiedenen Wohnsituationen konzentrieren und herausfinden, welcher Sichtschutz am besten für welche Situation geeignet ist.
 

Sichtschutz am Balkon oder Terrasse im Eigenheim/Haus


Im eigenen Haus lassen sich die größten Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Schließt der Sichtschutz mit dem Balkongeländer ab, gibt es von baurechtlicher Seite her kaum Einschränkungen. Ein gelungener Blickfang ist es allemal.,
Die Besitzer von Häusern mit Balkonen wissen, wie wichtig es ist, dass der Balkonsichtschutz harmonisch in das Gesamtbild einfügt. Dies ist nicht nur ästhetisch von Bedeutung, sondern auch praktisch. Ein schöner Balkonsichtschutz kann die Aufenthaltsqualität auf dem Balkon deutlich verbessern und die Privatsphäre schützen.
Wenn Sie einen Sichtschutz planen, der höher als das eigentliche Geländer ist, sollten Sie einen Blick in Ihre lokalen Bauvorschriften werfen. Er soll nicht störend wirken, sodass Nachbarn diesen optischen Aspekt kaum angreifen können. Aber selbst wenn Sie die perfekte Höhe für Ihren Sichtschutz finden, ist das nur die halbe Miete. Sie müssen auch darüber nachdenken, welche Art von Materialien Sie verwenden möchten.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Balkonsichtschutz sind, sollten Sie auf jeden Fall einen professionellen Anbieter zurückgreifen. Er wird Ihnen im Vorfeld der Installation zu beachtende Einschränkungen erläutern können. Mit einem maßgeschneiderten Balkonsichtschutz lassen sich passgenaue Lösungen finden, die Ihren ganz persönlichen Ansprüchen gerecht werden. Auf diese Weise können Sie Ihren Balkon ganz einfach in eine Wohlfühloase verwandeln, in der Sie sich entspannen und die Seele baumeln lassen können.,
Sieht man sich die aktuellen Angebote für Sichtschutz an, so stellt man schnell fest, dass die Auswahl riesig ist. Störend’ ist ein solcher Sichtschutz nur für alle, die nach der Anbringung keinen freien Blick mehr auf den Balkon haben. Dennoch ist der Sichtschutz eine sinnvolle Anschaffung, die viele Vorteile mit sich bringt. So kann man sich beispielsweise vor neugierigen Blicken schützen und seine Privatsphäre genießen. Auch wenn man im Garten arbeitet, ist ein Sichtschutz sehr nützlich, da er die Arbeit vor neugierigen Blicken verbirgt.
 

Sichtschutz am Balkon oder Terrasse in der Eigentums- oder Mietwohnung


Die Tatsache, eine Wohnung zu besitzen, ist kein Freifahrtschein für die Installation eines Sichtschutzes. Bevor Sie in einer Eigentumswohnung aktiv werden, sollten Sie sich immer mit dem Hausbesitzer oder der Hausverwaltung in Verbindung setzen und sich erkundigen, ob Sie überhaupt die Erlaubnis haben, einen Sichtschutz anzubringen. Auch wenn Sie die Erlaubnis haben, müssen Sie vorsichtig sein und darauf achten, dass Sie keine Schäden an der Fassade oder am Dach Ihrer Wohnung verursachen. Bevor Sie mit der Installation beginnen, sollten Sie also unbedingt mit dem Hausbesitzer oder der Hausverwaltung Rücksprache halten.
Wenn Sie in einer Wohnanlage wohnen, sollten Sie einen Blick in die Gemeinschaftsordnung werfen und vorgesehene Regelungen prüfen. Im direkten Gespräch mit Nachbarn lässt sich eventuell eine einvernehmliche Lösung finden, die auch andere befriedigt. Auch die Hausverwaltung kann eingeschaltet werden, die sich dann um die Durchsetzung der Regeln kümmert.,
Sie müssen die Zustimmung der anderen Eigentümer einholen, sobald der Sichtschutz am Balkon einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt und sich die Optik deutlich verändert.
Sie möchten in Ihrer Mietwohnung einen Balkonsichtschutz anbringen und fragen sich, ob das erlaubt ist? In der Regel sollte das kein Problem sein, denn im deutschen Mietrecht ist der Schutz der Privatsphäre vorgesehen. Des Weiteren haben Mieter ein Recht auf Rücksichtnahme und die Vermieter sind verpflichtet, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu halten. Wenn Sie also einen Balkonsichtschutz anbringen möchten, sollten Sie zunächst mit Ihrem Vermieter sprechen und ihn um Erlaubnis bitten. In der Regel wird er dem zustimmen, solange Sie den Balkonsichtschutz selbst bezahlen und keine Schäden an der Wohnung verursachen.
Natürlich darf man auch seinen Balkon verschönern. Die konkrete Umsetzung ist aber vom Vermieter abhängig. Generell sollte das harmonische Erscheinungsbild der Fassade erhalten bleiben.
In der Praxis kann es also vorkommen, dass Vermieter ihr Mitspracherecht in puncto Farbe, Form und Material nutzen. Letztlich kommt es auf die Art des Mietverhältnisses bzw. die Vorgaben der hinter dem Mietvertrag stehenden Immobilie an. Wenn Sie beispielsweise in einem Wohnhaus wohnen, ist der Vermieter in der Regel für die Gestaltung der Fassade zuständig. Anders sieht es aus, wenn Sie ein Büro mieten. In diesem Fall können Sie in Absprache mit dem Vermieter darüber entscheiden, welche Farbe die Wände haben sollen. Auch bei der Gestaltung der Inneneinrichtung sind Sie in der Regel weitgehend frei.
Ein beispielhaftes Urteil zum Balkonsichtschutz als Orientierung besagt, dass ein solcher Sichtschutz das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht unerheblich verändert. Ein Urteil des Amtsgerichts Köln aus dem Jahr 2011 (Az. 220 C/27/11) besagt, dass ein solcher Sichtschutz das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht unerheblich verändert.
Sie können Ihren Balkon mit einer Vielzahl von verschiedenen Materialien und Designs schützen. Klar ist, dass diesbezüglich viel argumentativer Spielraum besteht. Sie können Ihren Balkon mit Bäumen, Sträuchern, Pflanzen, Bambus oder einer Kombination aus allen diesen Elementen schützen. Sie können auch verschiedene Farben und Designs auswählen, um Ihren Balkon noch attraktiver und einladender zu gestalten.
Das Urteil ist eindeutig: Der Balkonsichtschutz (in diesem Fall handelte es sich um eine Bastmatte) durfte nicht über die Höhe des Geländers hinausragen. Auch wenn es in einem Mietverhältnis keine klaren Regeln gibt, so ist doch klar, dass der Sichtschutz die Höhe des Geländers nicht überschreiten darf. Dies ist wichtig, damit die Nachbarn nicht gestört werden und auch, damit keine Gefahr entsteht.
In einer Mietwohnung bieten sich demnach flexible und individualisierbare Lösungen an, die sich bei Bedarf (Umzug) schnell wieder entfernen lassen. Dies ist vor allem für Menschen interessant, die häufig umziehen oder ihre Wohnung nur für eine begrenzte Zeit nutzen wollen. Auch die Kosten für die Einrichtung einer Mietwohnung sind in der Regel niedriger als bei einer Eigentumswohnung.

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